Ein Gericht in Südkorea verurteilte vor kurzem Japan zur Zahlung einer Entschädigung für ein Opfer der Sexsklaverei währen des II Weltkrieges informieren am 08.01.2021 „der Spiegel“, „Neue Zürcher Zeitung“ und Deutschlandfunk.
Damals hat Japan unter Anderem koreanische Frauen missbraucht und sie, gegen ihren Willen, in Bordelle für japanische Soldaten gesteckt. Es geht um mindestens 200.000 Opfer. Zum Ende des japanischen Krieges im Pazifik wurden sehr viele Zwangsprostituierte ermordet und die Dokumente, die dieses Verbrechen belegen durch japanische Stellen vernichtet. Also die absolute Zahl der Opfer des japanischen Verbrechens könnte durchaus viel, viel höher sein.
Diese Frauen sollten den Soldaten „Trost spenden“. Deshalb werden sie allgemein beschönigend „Trostfrauen“ genannt.
Japan versteckt sich bis heute vor Verantwortung hinter der sogenannten „Staatenimmunität“.
Die Nachricht hat größtes Interesse bei der Leserschaft in Deutschland gefunden:
Hier Eintrag eines Lesers des „Spiegels“ zu dem Urteil. (Über 200 Leser haben ein Artikel zu dem Thema kommentiert).
„ Ein befremdliches Urteil, interessant wäre es, zu erfahren, wie das Gericht den allgemeinverbindlichen völkerrechtlichen Grundsatz der Staatenimmunität ausgehebelt hat. Staaten können nicht vor dem Gericht eines anderen Staates verklagt werden. Wäre dem nicht so, dann hätte dies katastrophale Folgen. Ohne die Staatenimmunität könnten alle im zweiten Weltkrieg vertriebenen Menschen den Rechtsweg beschreiten, um ihr Eigentum zurückzuerlangen, oder Schadensersatz zu erhalten. Millionen von vertriebenen Polen, Tschechen, Slowaken, Ukrainern, Balten und nicht zuletzt Deutschen könnten die nationalen Gerichte mit Klagen überhäufen. Ein offenkundig absurdes Ergebnis. Der völkerrechtliche Vertrag zwischen Japan und Südkorea schließt zudem jegliche Ansprüche aus. Das koreanische Urteil reiht sich ein in eine Reihe ähnlicher Urteile aus Griechenland und Italien gegen die Bundesrepublik, die sämtlich in oberster Instanz in Griechenland und Italien aufgehoben wurden. Eine moralische Verantwortung zieht nicht immer auch eine juristische Verantwortung nach sich. Das mag man ungerecht finden, was indes nichts an der Rechtslage ändert. Die Reaktion der japanischen Regierung ist daher zumindest was den Rechtsstandpunkt angeht absolut nachvollziehbar.“
Ein bemerkenswerter Kommentar.
Zunächst ist es falsch, dass griechische und italienische Gerichte Urteile gegen Bundesrepublik Deutschland aufgehoben haben. Deutschland musste gegen diese Urteile zum internationalen Gerichtshof in den Haag gehen um sie zu kippen. Eben wegen der „Staatenimmunität“, auf die sich Deutschland berufen hat. Soweit ich mich erinnern kann mit einer denkbar knappen Mehrheit haben die Richter in den Haag zu Gunsten Deutschlands entschieden, Fünf zu vier. Dabei geht internationale Staatengemeinschaft zunehmend in die Richtung Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord nicht mehr zu decken. Das heißt Staaten sollen sich für ihre Untaten bzw. Untaten ihrer Soldaten die befohlen wurden gegen zivil Bevölkerung der besetzten Gebiete nicht mehr hinter Staatenimmunität verstecken können. Und es ist gut so.
Interessant wie wird die nächste Entscheidung in den Haag, für oder gegen Deutschland aussehen, wenn Deutschland versuchen wird sich gegen Urteil eines nationalen Gerichtes zu Gunsten eines Opfer deutscher Verfolgung zur Zeiten des Dritten Reiches hinter „Staatenimmunität“ zu verstecken.
In Polen ist die Situation besonders spannend. Die polnische Zivilprozessordnung verbietet Klagen gegen fremde Staaten.
Seit über drei Jahren wartet polnischer Sejm auf Beantwortung der Frage durch polnisches Verfassungstribunal, ob dies verfassungskonform sei. Sollte polnisches Verfassungsgericht dieses Gesetz kippen steht polnischen Bürger offen die Bundesrepublik zu verklagen und auf dem zivilen Wege Entschädigungen für ermordete Vätern und Mütter oder Großeltern zu erstreiten. Bundesrepublik Deutschland hat nämlich Polen für Massaker und Morde die deutsche Verwaltung in Polen in Jahren 1939-1945 begangen hat bis heute nicht entschädigt.
Insofern ist für Polen und Deutschland durchaus wichtig, dass im fernen Südkorea ein lokales Gericht die Supermacht Japan für Verbrechen im zweiten Weltkrieg zur Zahlung einer Entschädigung an Opfer und ihre Familien verurteil hat. Viele wollen dieses Thema- Verbrechen des Zweiten Weltkrieges- als endgültig abgeschlossen behandeln. Die Taten liegen doch über 80 Jahre zurück. Dem ist es aber nicht so. Die Folgen der Taten wirken fort. Die Sühne der Täter fand besonders gegenüber Polen nicht statt. Deshalb können viele Familien der Täter und Opfer den Seelenfrieden bis heute nicht finden.
Die Opfer, deren Kinder und Enkel aber auch Familien der Täter warten auf Schadenersatz von Bundesrepublik Deutschland als Ersatz für Sühne, um das Thema endlich abschließen zu können. Hier geht es um viel mehr als ums Geld. Hier geht es um Seelenfrieden vieler Bürger beiden Staaten.
Wie aus gut informierten polnischen Kreisen zu hören ist wartet Polen gespannt auf die Entscheidung des polnischen Verfassungstribunals (TK) in der Sache, die man in der nächsten Zukunft erwarten kann.