Klaus Bachmann Feind der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

 Bachmann verleumdet Glapiński: Hetze statt Argumente
Polemik von Waldemar J. Ziemnicki

Klaus Bachmann hat in seinem Feuilleton in der „Berliner Zeitung“ vom 5. Oktober 2025 („Tusk fährt fort, was Kaczyński tat“) jede Grenze des Anstands überschritten. Statt Analyse liefert er billige Sensationslust und diffamiert Adam Glapiński, den Präsidenten der Polnischen Nationalbank (NBP). Indem er Glapińskis rechtmäßiges Handeln als „Blockade“ der Regierung von Donald Tusk darstellt, verleumdet Bachmann nicht nur einen angesehenen Beamten, sondern fordert auch Rechtsbruch. Das ist ein skandalöser Missbrauch der Meinungsfreiheit!

Bachmann schildert Glapiński als „feindlich gesinnten Präsidenten der Nationalbank, der daran arbeitet, dass Tusk kein Geld bekommt, das er braucht, und die Wahlen verliert“. Diese infamen Unterstellungen sind eine Frechheit! Glapiński schützt gemäß Artikel 227 der polnischen Verfassung die Unabhängigkeit der NBP (der polnischen Zentralbank) und die Stabilität des Zloty, indem er Währungsreserven von etwa 260 Milliarden Dollar verwaltet. Die Weigerung, diese Mittel für politische Launen der Regierung freizugeben, ist keine „Blockade“, sondern Pflichterfüllung, die Polen vor Inflation und wirtschaftlichem Desaster bewahrt auch nach der Regel der Europäischen Union. Mit der rhetorischen Frage: „Warum verfährt Tusk nicht mit Glapiński so, wie mit Maciej Świrski ( ab 10.Oktobrer 2023 Vorsitzender der KRRiT, polnischen Rundfunkrates mit 6 jährigen Amtszeit) der durch PO  dominiertes Sejm vor Staatstribunal gestellt wurde und dadurch seine Position verloren hat)?“, fordert Bachmann offen dazu auf, den NBP-Präsidenten rechtswidrig zu entfernen, als wäre die Verfassung ein Stück Papier. Das ist blanke Hetze gegen die Unabhängigkeit der Zentralbank! Nun diesmal wäre es nicht so leicht wie mit Swirski, der unter Druck der polnischen Regierung durch KRRiT  abgewählt wurde, weil sowohl EU mit ihrer Zentralbank  wie auch die USA gegen diesen Rechtbruch massiv  vorgehen würden und davor hat Tusk berechtigte Angst.

Die Verleumdung Glapińskis ist offensichtlich. Nach polnischem Recht (Art. 212 StGB) ist Verleumdung die Unterstellung eines Verhaltens,  welches jemanden in der öffentlichen Meinung herabsetzt. Bachmann schreibt Glapiński ohne jeden Beweis politische Intrigen zu, schadet seinem Ruf und untergräbt das Vertrauen in die NBP. Als deutscher Publizist, ist er Teil des deutschen Establishments und schadet dadurch der deutsch-polnischen Verständigung. Liefert für Feinde Polens Argumente. Warum?. Er erlaubt sich, Polen arrogant zu belehren und ignoriert die Rechtsstaatlichkeit, die er angeblich verteidigt. Das ist Heuchelei in Reinform –  So wie er schreibt hätte er 1935 Hitlers Vorgehen gegen Weimarer Republik  unterstützt. Wir leben aber nicht zu Hitlers Zeiten und Polen ist kein General Gouvernement eine Hilfswirtschaft Deutschlands, oder?
Er wirft Tusk vor, die Praktiken von PiS  konservative Partei Rechts und Gerechtigkeit, auf Polnisch  Prawo i Sprawiedliwosc) fortzusetzen, schlägt aber selbst Methoden vor, die aus einem autoritären Drehbuch stammen und Putins Russland würdig sind.

Am schlimmsten ist, dass Bachmann scheinbar Freude daran hat, Verleumdungen zu streuen. Seine Andeutungen, Glapiński könne wie Świrski „entfernt“ und die NBP-Reserven für den Haushalt genutzt werden, sind nicht nur Diffamierung, sondern ein gefährliches Spiel, das politische Spannungen schürt. Glapiński verdient Respekt für seinen Einsatz für Polens Wirtschaft, nicht die Angriffe ausländischer „Experten“, die in Polen nur ein Spielfeld für ihre ideologischen Experimente sehen.

Der Text von Bachmann, obwohl in einer deutschen Zeitung veröffentlicht, könnte erhebliche rechtliche Konsequenzen in Polen und Deutschland haben, wo unterschiedliche Systeme zum Schutz der Reputation und der Pressefreiheit gelten.

In Polen, wo Glapiński ein durch die Verfassung geschütztes öffentliches Amt innehat, könnte der Artikel die Grundlage für eine Anklage wegen Verleumdung nach Art. 212 des Strafgesetzbuchs bilden. Die Strafe umfasst eine Geldstrafe, Freiheitsbeschränkung oder bis zu einem Jahr Haft, wenn das Gericht die zugeschriebenen Motive (z.B. „Arbeit an Tusks Wahlniederlage“) als falsch und herabwürdigend ansieht. Zusätzlich könnte Glapiński den Schutz persönlicher Rechte (Art. 23-24 Zivilgesetzbuch) geltend machen und Entschuldigung, Schmerzensgeld oder Schadensersatz fordern. Die Redefreiheit (Art. 54 der polnischen Verfassung) schützt Meinungen, aber nicht Verleumdungen – insbesondere wenn der Text zum Rechtsbruch aufruft (Art. 255 StGB). Da der Artikel polnische Politik betrifft und online zugänglich ist, könnte ein polnisches Gericht die Zuständigkeit annehmen, besonders bei Schaden in Polen. Die Praxis zeigt, dass Politiker wie Glapiński solche Fälle oft gewinnen, z.B. in Streitigkeiten mit Medien.

In Deutschland, wo Bachmann publiziert, ist der Presseschutz stärker durch Art. 5 des Grundgesetzes gewährleistet, der Meinungs- und Pressefreiheit garantiert. Dennoch könnte der Text als Beleidigung (§ 185 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) angefochten werden, mit Strafen bis zu 2 Jahren Haft oder Geldstrafe, wenn falsche Tatsachen zugeschrieben werden. Deutsche Gerichte (z.B. BGH) schützen Feuilletons oft als Satire oder Meinung, aber wenn Glapiński in Deutschland klagt (als Ausländer), könnte das Gericht prüfen, ob der Text Grenzen überschreitet, insbesondere bei Vorschlägen unrechtmäßiger Handlungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Art. 10 EMRK) betont das Gleichgewicht zwischen Redefreiheit und Rufschutz – in ähnlichen Fällen (z.B. Lingens gg. Österreich) ist Kritik an Beamten weitgehend erlaubt, aber keine falschen Vorwürfe. Konsequenzen? Wahrscheinlich eine Geldstrafe oder Entschuldigungspflicht, aber Bachmann als Journalist hat eine starke Verteidigung.

In beiden Ländern balanciert Bachmanns Text am Abgrund, aber in Polen ist das Risiko höher aufgrund des schärferen Strafrechts in Medienangelegenheiten. Glapiński könnte ein Verfahren einleiten, was einen Mediensturm und zusätzliche Spannungen in den sowieso schwierigen deutsch-polnischen Beziehungen. auslösen würde.

Wer hat das Recht, eine Anzeige wegen Rechtsverletzung durch Bachmann zu erstatten?

In Polen kann jede Person oder Institution, die der Ansicht ist, dass Bachmanns Text das Gesetz verletzt, eine Anzeige erstatten. Zu den maßgeblichen Personen und Institutionen gehören:

  1. Adam Glapiński: Als direkt betroffene Person kann Glapiński eine Privatklage wegen Verleumdung (Art. 212 StGB) oder eine Zivilklage zum Schutz persönlicher Rechte (Art. 24 Zivilgesetzbuch) einreichen. Er kann auch eine Anzeige wegen Anstiftung zu einer strafbaren Handlung (Art. 255 StGB) erstatten, wenn er die Vorschläge zur „Entfernung“ als Aufruf zu illegalen Handlungen ansieht.
  2. Polnische Nationalbank (NBP): Als Institution, deren Reputation geschädigt wurde, kann die NBP in eigenem Namen eine Anzeige erstatten, insbesondere wenn der Text das öffentliche Vertrauen in die Zentralbank untergräbt. Die NBP kann auf Vorschriften zum Schutz institutioneller Rechte (Art. 43 Zivilgesetzbuch) zurückgreifen.
  3. Staatsanwaltschaft oder Dritte: Im Falle einer Anstiftung (Art. 255 StGB), die von Amts wegen verfolgt wird, kann jeder Bürger oder jede Institution (z.B. patriotische Organisationen, Politiker) eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Die Staatsanwaltschaft könnte ein Verfahren einleiten, wenn sie den Text als Bedrohung für die öffentliche Ordnung ansieht.
  4. Regierung oder Politiker: Weniger wahrscheinlich, aber Vertreter der Regierung (z.B. der Justizminister) könnten eine Anzeige erstatten, mit der Begründung, dass der Text die Stabilität staatlicher Institutionen untergräbt.

In Deutschland kann eine Anzeige wegen Beleidigung oder Verleumdung von Glapiński als geschädigter Person eingereicht werden, wobei er Schaden in Deutschland nachweisen müsste. Die NBP als Institution hat ebenfalls das Recht, eine Zivilklage (z.B. auf Unterlassung) einzureichen. Jeder deutsche Bürger (z.B. die polnische Diaspora) könnte theoretisch eine Anzeige erstatten, aber dies erfordert ein rechtliches Interesse.

In beiden Ländern balanciert Bachmanns Text am Abgrund der Legalität, aber in Polen ist das prozessuale Risiko höher aufgrund des schärferen Strafrechts in Medienangelegenheiten. Ein Verfahren von Glapiński oder der NBP könnte einen Mediensturm auslösen und die polnisch-deutschen Spannungen verschärfen.

Es ist Zeit, dass Bachmann sich für seine Worte entschuldigt. Wenn er über Rechtsstaatlichkeit reden will, soll er bei sich selbst anfangen und aufhören, diejenigen zu verleumden, die Polens Verfassung verteidigen. Glapiński ist nicht das Problem – das Problem ist die Arroganz von Feuilletonisten wie Bachmann.

 

Es ist Zeit, dass Bachmann sich für seine Worte entschuldigt. Wenn er über Rechtsstaatlichkeit reden will, soll er bei sich selbst anfangen und aufhören, diejenigen zu verleumden, die Polens Verfassung verteidigen gegen Unrecht das polnische Regierung seit zwei Jahren praktiziert.

 

Waldemar J. Ziemnicki, polnischer Dichter und Publizist, lange Jahre bei Deutschlandfunk und Deutsche Welle in der Polen-Redaktion. Er lebt seit über 40 Jahren in Deutschland

 

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