„Tagesspiegel“ macht sich Sorgen um Freiheit der Holocaustforschung im Polen

Der Tagesspiegel hat am 11.07.2021 ein Auszug aus einer „wissenschaftlichen“ Publikation der zwei Historiker Jan Grabowski und Ingo Loose unter dem Titel „Die polnische „Politik der Würde“ und Ihre Folgen“ vorab veröffentlicht.

Angeblich sei die Holocaustforschung in Polen gefährdet. Darüber macht sich Der Tagesspiegel natürlich sorgen und hat am 11.07.2021 einer Seite der Auseinandersetzung die Möglichkeit gegeben ihren Standpunkt zu präsentieren. An dieser Stelle würde ich gerne die andere Seite beleuchten.
Ich habe natürlich diese Stellungnahme dem „Tagesspiegel“ zur Veröffentlichung vorgelegt aber sie wurde nicht gedrückt.

Tatsache ist, dass  ein Gericht in Warschau am 12 Januar 2021 festgestellt hat, dass Herrn Jan Grabowski und Frau Barbara Engelking, zwei bekannte Holocaust Forscher die Persönlichkeitsrechte von Frau Filomena Leszczynska verletzt haben, in dem sie den guten Namen und die Ehre ihres verstorbenen Onkels Edward Malinowski verletzt hatten. Nach Engelking soll er im zweiten Weltkrieg ein Kollaborateur der deutschen Besatzer Polens gewesen sein, der Juden an ihre deutschen Mörder verraten habe.

Es kann passieren, dass der gute Name oder die Ehre eines Verstorbenen verletzt wird. In Polen wie auch in Deutschland haben die Verwandten dann die Möglichkeit rechtlichen gegen die Verleumdung ihres Familienmitglieds vorzugehen. In Deutschland, wie auch in Polen ist es straf- oder zivilrechtlich möglich die Ansprüche zu verfolgen. In Polen hat sich Frau Filomena Leszczynska, die Nichte des Verstorbenen empört. Sie kannte den Verstorbenen gut und ist berechtigt, vor Gericht um die Wiederherstellung seines guten Namens zu kämpfen. Eben deshalb hat die Autorin Engelking und den Herausgeber Grabowski verklagt. Die Historiker sollen unterlassen die Unwahrheiten über ihren Onkel weiter zu verbreiten. Er sei ein guter Patriot gewesen, habe Juden geholfen und sei kein Kollaborateur der deutschen Besatzungsmacht gewesen. So hat sie ihn in ihrer Erinnerung und so soll die Welt ihn kennen.

Der Streitfall vor Gericht ist also eine rein zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen einer Hinterbliebenen und Akademikern, die, so lautet die Anschuldigung, nicht den wissenschaftlichen Ansprüchen in der Recherche ihrer Publikation nachgekommen sind.

Für diesen Text habe ich die schriftliche Begründung des Urteils (AZ Sad Okregowy w Warszawie III Wydzial Cywilny III C 657/19) im vollen Umfang der 37 Seiten gelesen.
Die entscheidende Richterin hat in ihrer Begründung die Rechtsprechung und einschlägige Fachliteratur konsultiert, um die Frage zu beantworten, ob eine „patriotische“ Einstellung von Herrn Edward Malinowski und der Klägerin zu den geschützten Rechtsgütern gehört. Nach eingehender Betrachtung und Würdigung der verfassungsrechtlichen Schutzrechte wurde dies bestätigt. Im nächsten Schritt hat die Richterin überprüft, ob die, durch die Autorin Frau Engelking gesammelten Belege zweifelsfrei die Behauptung stützen, dass der Herr Dorfvorsteher Malinowski aus Malinowo Juden an die Deutschen verraten habe. Nach Prüfung der Belege und Beweise der Beklagten wurde dies verneint. So ist auch das Urteil gegen die beiden Historiker ergangen.

An diesem Punkt möchte ich anmerken, dass die Richterin sich in der Urteilsbegründung explizit einer Wertung zur Holocaust-Forschung enthält, weil dies eben nicht das Thema des Verfahrens ist. Sie nimmt aber Stellung zum Einwand der Beklagten, die sich zu Ihrer Entlastung auf die Freiheit der Wissenschaft berufen haben. Die Richterin schreibt in der Begründung des Urteils dazu:

„Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung, die sich mit der Aufklärung der Fragen befasst, die im Zusammenhang mit der Vernichtung des jüdischen Volkes während der deutschen Besatzung stehen, darunter auch die Haltung der Polen gegenüber Juden während des Zweiten Weltkrieges zu beschreiben, sowohl die heroische wie auch die negative-steht außer Frage. Die Freiheit der Forschung ist gesetzlich geschützt, darunter fällt auch die Arbeit der Historiker um Geschichte zu erforschen und die Ergebnisse ihrer Arbeiten zu veröffentlichen. Das Gesetz schützt jedoch keine Aussagen die gegen die Regel der Wahrhaftigkeit verstoßen.“ (Freie Übersetzung des Urteils durch den Verfasser)

Persönlich überzeugen mich zwei Argumente in der Begründung, die dafür sprechen, dass Malinowski kein Kollaborateur war: nachdem die Juden verraten wurden, haben Partisanen das Dorf besucht. Sie haben mit zwei Beschuldigten gesprochen von denen behauptet wurde, sie hätten Juden an Deutsche verraten. Dies waren der Dorfvorsteher und der Förster. Nach den Gesprächen haben sie den Förster kurzerhand erschossen, den Dorfvorsteher aber nicht. Also hatten die Partisanen damals schon keinen Beweis dafür, dass er Kollaborateur war. Als zweites Argument: Frau Estera Drogicka, die Malinowski später sehr belastet hatte, wurde selbst von Edward Malinowski gerettet. Er log für sie vor deutschen Stellen und gab an, dass sie Polin war, die in Ostpreußen gearbeitet hat. Er setzte bewusst sein Leben aufs Spiel, denn für diese Lüge galt damals die Todesstrafe in den besetzten polnischen Gebieten. Ein Kollaborateur würde dies nicht aus freien Stücken machen.

Es handelt sich bei dem Urteil um ein zivilgerichtliches Urteil und keine Staatsaffäre, die die Freiheit der Forschung einzuschränken versucht. Viel mehr handelt es sich um eine rechtstaatliche Kritik eines Gerichtes an der Arbeitsweise und Arbeitsmoral der beiden Historiker. Man könnte meinen, dass wissenschaftlich arbeitende Historiker doch keine alternativen Fakten schaffen sollten, was sie in diesem Fall aber getan haben. Um sich der Verantwortung für ihre eigene, unzureichende Recherche zu entziehen, bedienten sich die beiden leider des Werkzeugs der Polemik – dass der Staat Polen nun beginne Historiker, „die Staatsbürger Polens für den Holocaust mitverantwortlich machen“ juristisch zu belangen. Damit stellen sie sich als Opfer der politischen Verfolgung durch die rechtskonservative polnische Regierung dar und fügen sich mit dieser Information perfekt in das aktuell herrschende anti-polnische politische Weltbild der deutschen Politik.

Leider verbreiten dann internationale Organisationen, wie die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) oder der Verband der Historiker und Historikerin Deutschlands diese Information auch noch, ohne diese auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Dies ist fahrlässig und erlaubt es nur weitere Ressentiments zu schüren, die bereits durch die störrische und zum Teil fehlgeleitete Politik der polnischen Regierung im Laufe der letzten Jahre massiv bestärkt wurden.

Es geistern diverse dieser Ressentiments umher, dass Polen seit immer judenfeindlich gewesen sei oder Minderheiten unterdrückt worden sind und weiter werden. Auf die aktuellen politischen Themen werde ich hier nicht weiter eingehen, da sie den meisten Lesern bekannt sein dürften. Worauf aber ein Augenmerk gelegt werden muss, ist das Phänomen des sogenannten Antipolonismus. Dieser ist eine Form der Ausgrenzung und des Rassismus, und leider trotz wissenschaftlicher Untersuchungen noch kaum Beachtung in den Medien findet.

Antipolonismus wurde bereits im Dritten Reich durch Goebbels Propaganda zur Vorbereitung des Angriffskrieges genutzt, um Polen als Menschen und Staat abzuwerten und hat Wunder bewirkt.
Nach fünf Monaten massiver antipolnischer Propaganda glaubte damals ganz Deutschland, dass die Polen minderwertig seien und Deutschland einen gerechten Krieg führe. Diese Vorurteile überlebten bis heute und kommen, wenn auch subtiler, immer wieder zum Vorschein.  Beispielsweise dann, wenn im liberalen Europa Vorwürfe gegen den polnischen Staat ohne kritische Betrachtung für wahr genommen werden, weil diese von polnischen Historikern, Politikern, Aktivisten oder Schriftstellern ausgehen. Da die polnische Regierung in vielen Punkten einen harten Konfrontationskurs zum aktuellen Narrativ der restlichen EU pflegt, ist es ein leichtes sie als Feindbild zu zeichnen, in welches sich Meldungen, wie die von Jan Grabowski perfekt einfügen. Das wissen Grabowski und Engelking und zögern nicht diese Trumpf-Karte zu spielen.

In dem Verfahren hat der polnische Staat jedoch niemanden angegriffen. Der polnische Staat war nicht einmal als Partei beteiligt. Im Rahmen eines Zivilverfahrens erging ein erstinstanzliches Urteil, dass die Verbreitung der Unwahrheiten über den lange verstorbenen Dorfvorsteher des ostpolnischen Malinowo verbietet.

Polen bleibt entgegen anders lautenden Aussagen weiter ein Rechtsstaat, in dem jeder die Freiheit besitzt unabhängige Gerichte anzurufen, die das geltende Recht auslegen. Am 27. Juli, also am nächsten Dienstag wird in der zweiten Instanz in Warschau weiter verhandelt. Sowohl Grabowski und Engelking, wie auch Frau Leszczynska hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Man darf gespannt bleiben, was die zweite Instanz entscheidet.

Zum Hintergrund des Konflikts in der polnischen  Holocaust Forschung:

Für viele polnische Beobachter stehen Grabowski und Engelking, die seit über zwanzig Jahren die „Neue Polnische Holocaust-Forschung“ verkörpern neben Jan Tomasz Gross für eine „postfaktische Geschichtsforschung“. Für alle drei gilt, dass ein sorgfältiger Umgang mit Quellen eher eine Ausnahme darstellt. Diese polnischen Autoren verbreiten die These, dass Polen eine Mitschuld am Holocaust tragen. Weshalb sie es machen, ist unklar, aber es gibt diverse Interessen, denen eine solche Argumentation und Geschichtsschreibung in die Karten spielt. In den letzten Jahrzehnten ist aufgefallen, dass beispielsweise Russland versucht den Angriff auf Polen am 17. September 1939 zu rechtfertigen. Über die Jahre hat Israel sich zum selbsternannten Vertreter polnischer Juden erklärt, die im Holocaust, also Jahre vor Gründung des Staates Israel als polnische Staatsbürger starben. Jenes Israel, welches dem polnischen Staat das Recht abspricht, die ermordeten Staatsbürger zu repräsentieren. Und schließlich unsere Bundesrepublik, die Entschädigungsansprüche Polens für den Völkermord an den Polen und die Vernichtung des polnischen Staates im Zweiten Weltkrieg gerne unter den Tisch kehren möchte. Es ist einfacher den „Mittätern“ Rechte zu versagen.

Die Methode der „Neuen Polnischen Holocaust-Forschung“ bleibt immer dieselbe: die Historiker finden Einzelfälle des persönlichen Versagens oder Charakterschwäche einzelner Polen und nutzen diese, um Verallgemeinerungen zu schaffen. Diese werden dann kurzerhand auf die „polnische dunkelblaue Polizei“, Feuerwehr oder Verwaltungsangestellte ausgeweitet, ohne feste Beweise zu haben, wie hier im Fall des Dorfvorstehers Malinowski.

Der angesehene polnische Historiker Bogdan Musial, selbst Holocaust-Forscher, traf neulich im Wochenblatt „Sieci“ (Nr- 27/2021) folgende Aussage: „Wir haben in Polen unsere Hausaufgaben nicht gemacht, versäumt ehrliche Diskussionen zu führen, um eben solche Sachen zu verhindern, zum Beispiel dadurch, dass die „Fälscher“ [postfaktische Geschichtsforscher] und Wahrheitsverdreher nicht finanziert werden. Ich sage nicht, dass sie kein Recht haben zu veröffentlichen, aber doch nicht auf Kosten der polnischen Steuerzahler. Wie können Engelking oder Grabowski durch das PAN (Polnische Akademie der Wissenschaften) [Anmerkung: mit einer über halben Million polnischer Zloty] finanziert werden? Ich verstehe es nicht.“

Die postfaktische Arbeit von Engelking und Grabowski stützt sich leider auf kleinen Unwahrheiten, die diese geschickt für ihre Zwecke nutzen. Dass die beiden jetzt aus einem Zivilprozess eine Staatsaffäre gemacht haben, zeugt davon, dass sie augenscheinlich Angst davor haben, dass die westliche Öffentlichkeit von ihren unwissenschaftlichen Methoden erfährt.

 

Ende

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